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Ihr Standesamt informiert zur Online-Beantragung

Wo erhalte ich Geburts-, Sterbe-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden?

  • Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. 
     
  • Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also beispielsweise eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.
     
  • Ab dem 1.1.2009 werden Geburts-, Ehe- und Sterberegister bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Online-Bestellung nicht um einen Kaufvertrag handelt. Sie beantragen eine Amtshandlung, für die eine Gebühr erhoben wird. Die Gebührenpflicht besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird.  Eine Stornierung oder Rücknahme ist deshalb in der Regel nicht möglich.

Die Zuständigkeit ist dabei nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz abhängig, sondern vom Ereignisort - wo war die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.