Ihr Standesamt informiert zur Online-Beantragung
Wo erhalte ich Geburts-, Sterbe-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden?
- Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
- Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also beispielsweise eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.
- Ab dem 1.1.2009 werden Geburts-, Ehe- und Sterberegister bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt.
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Geburtsurkunde - Online beantragen
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Eheurkunde- Online beantragen
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Sterbeurkunde- Online beantragen
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Lebenspartnerschaftsurkunde- Online beantragen
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Online-Bestellung nicht um einen Kaufvertrag handelt. Sie beantragen eine Amtshandlung, für die eine Gebühr erhoben wird. Die Gebührenpflicht besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird. Eine Stornierung oder Rücknahme ist deshalb in der Regel nicht möglich.
Die Zuständigkeit ist dabei nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz abhängig, sondern vom Ereignisort - wo war die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall.