Kommunaler Schlachthof; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für den Schlachthof, der von einer Kommune betrieben wird.
Stand: 05.11.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)