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Erste-Hilfe-Lehrgang, 9x

BRK-Gebäude Schnaitsee, Kraiburgerstrasse 8

Anmeldung erfolgt wegen beschränkter Plätze nur zentral: online unter: https://www.brk-traunstein.de/kurse/erste-hilfe/alle-kurse.html oder telefonisch unter: 0861 98973 - 28 oder – 00

Infos zum Rot Kreuz EH- Lehrgang mit 9 UE (nach BG- Richtlinien):

Kursort:  BRK Gebäude Schnaitsee, Kraiburgerstrasse 8

1. Kurs: Rot Kreuz EH Kurs 9 UE Montag, 19.9.22  Zeitraum 8.00- 16.00 Uhr

2. Kurs: Rot Kreuz EH Kurs 9 UE Montag, 07.11.22  Zeitraum 8.00- 16.00 Uhr

Anmeldung erfolgt wegen beschränkter Plätze nur zentral:

online unter: https://www.brk-traunstein.de/kurse/erste-hilfe/alle-kurse.html

oder telefonisch unter:  0861 98973 - 28    oder – 00

 

Zielsetzung
Die Teilnehmer können grundsätzliche Maßnahmen bei Notfallsituationen nach anerkannten und geltenden Standards systematisch anwenden. Die Vermittlung erfolgt praxisnah und kompetenzorientiert. Die Maßnahmen sollten im Gesamtablauf unter Einschluss der psychischen Betreuung der vom Notfall betroffenen Personen geübt werden.

Diese Lehrgänge werden üblicherweise an die räumlichen und örtlichen Gegebenheiten des Betriebs angepasst.

 

Dauer:

Die Dauer des Grundkurses umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Die Berufsgenossenschaften schreiben eine Wiederholung im Zeitraum von zwei Jahren vor, wobei die Wiederholungsausbildung für betriebliche Ersthelfer dann auch 9 Unterrichtseinheiten umfasst.

 

Führerscheinbewerber:

Schulung in Erster Hilfe für Führerscheinbewerber (§ 19 FeV n.F.)

Nachweise über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (9  UE) werden ab sofort für alle Fahrerlaubnisklassen als ausreichender Nachweis im Sinne von § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV anerkannt.

 

Die Ausbildung in einem Erste-Hilfe-Lehrgang vermittelt unter Anderem folgende Kenntnisse:

Verhalten an der Notfallstelle, Absichern, Eigenschutz, Notruf, Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe nach moderner Methoden, incl. Reanimation.

Die Kursgebühren von rd. 60,- €/ Person werden normalerweise vom Teilnehmer getragen. Auf vorherigen Antrag auch von den meisten  Berufsgenossenschaften.

 

 

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