Ab Mitte Mai 2025: Passbilder nur noch digital möglich!
Ihre Passfotos können u.a. direkt im Rathaus Schnaitsee gemacht werden.
Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen durch das sog. „Morphing“ verhindern.
(Morphing ist ein computergestützter Spezialeffekt, bei dem zwei Bilder ohne eine sichtbare Stufe zu einem Bild verschmelzen. Dabei werden markante Bildelemente des Ursprungsbilds wie etwa Mund, Augen und Objektränder so verzerrt, dass sie sich dem Zielbild anpassen.)
Ab voraussichtlich Mitte Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die Passfotos können direkt im Rathaus Schnaitsee oder
bei einem zertifizierten Berufsfotografen, sowie einem zertifizierten Drogeriemarkt gemacht werden.
Fotos für Pässe und Personalausweise werden ab Mitte Mai 2025 (voraussichtlich) nur noch in digitaler Form akzeptiert.
Außerdem müssen sie mit einer sicheren Verbindung (Cloud-System der Fotografen, Drogerien) an das Bürgeramt übermittelt werden. In der Regel erhalten Sie hierfür einen QR-Code ausgehändigt, den Sie dann bei der Pass- und Ausweisbehörde vorlegen müssen.
Ausgedruckte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen, meldet das Bundesinnenministerium. Das digitale Passbild werde dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft.
Die Gebühr des Fotos beträgt je Dokumentenantrag 6,- € im Rathaus.
Bürgerinnen:Bürger können sich ab Mitte Mai 2025 also aussuchen, ob sie das Foto für ihr Ausweisdokument bei einem Fotografen im Fotostudio, der Drogerie oder in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen.
Wird das Bild im Fotostudio/Drogerie gemacht, dann muss der Fotograf bzw. die Fotografin/Drogerie es über gesicherte elektronische Übermittlungswege (Zertifizierung) an das Bürgeramt übermitteln. Informieren Sie sich also bitte im Vorfeld, ob der Fotograf/Drogerie, zu dem Sie gehen möchten, diese Zertifizierung vorweisen kann.
Informationen für Fotostudios:
Fotografinnen und Fotografen sowie Fotodienstleister können auch in Zukunft Passbilder für hoheitliche Identitätsdokumente fertigen. Ab 1. Mai 2025 dürfen Behörden nur noch Lichtbilder in digitaler Form entgegennehmen, wenn sie über ein Cloud-Verfahren angeliefert werden. Derzeit erarbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine neue Technische Richtlinie (BSI TR‑03170) auf Basis der beim BSI eingereichten Vorschläge/Konzepte der Privatwirtschaft für ein sicheres elektronisches Verfahren zur Übermittlung von Lichtbildern privater Fotodienstleister an Pass-, Personalausweis- und Ausländerbehörden.