Sozialamt - Renten - Standesamt
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Erreichbar von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag nachmittag von 14:00 bis 17:30 Uhr
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus, wenn sie das jeweilige Personenstandsregister führen oder die Personenstandseinträge in anderen bayerischen Standesämtern bereits im elektronischen Personenstandsregister beurkundet wurden.
Stand: 14.12.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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