Das Schöffenamt
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Die Amtszeit der neu gewählten Schöffen beginnt am 1.1.2024. Die Amtszeit dauert fünf Jahre, bis zum 31.12.2028. Das Amt kann nur von Bürger:innen versehen werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Gesucht werden Bürger:innen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schnaitsee haben und am 1.1.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z. B. Beamte bei der Polizei, Bewährungshelfer oder ähnlich) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Weitere Voraussetzungen sind:
-
Soziale Kompetenz
-
Logisches Denkvermögen
-
Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
-
Vorurteilsfrei, auch in Extremsituationen
-
Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
-
Gerechtigkeitssinn
-
Standfestigkeit und Flexibilität
-
Kommunikationsfähigkeit / Dialogfähigkeit
Weitere und ausführlichere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Sie haben Interesse am Schöffenamt? - Dann bewerben Sie sich bitte mit einem Bewerbungsformular (siehe unten zum herunterladen) bis spätestens 28.02.2023 bei der:
Gemeinde Schnaitsee, Marktplatz 4, 83530 Schnaitsee
Für eine persönliche Vorsprache im Rathaus: bei Frau Rieperdinger, Zimmer 9, Erdgeschoss rechts.